Konifere mit einem Grenzabstand von 40 Zentimetern zu meinem Grundstück
Was kann ich dagegen unternehmen?
Was kann ich dagegen unternehmen?
Irren ist menschlich. In der Beilage zum Kölner Stadtanzeiger m² vom 03.06.2017 hatte ich den Lebensbaum (Thuja) als „stark wachsend“ eingeordnet und damit einen Grenzabstand von 4 m nach § 41 Abs. 1 NRWNachbG gefordert. Das ist möglicherweise nicht richtig, denn der Lebensbaum zählt bei einer wertenden Betrachtung nicht zu den „stark wachsenden Gehölzen“ im Sinne des Nachbarrechtes.
Das Vorkaufsrecht spielt bei Grundstücksgeschäften eine bedeutende Rolle auch wenn Vorkaufsrechte auch für bewegliche Gegenstände eingeräumt werden können. Im Kern geht es darum, dass jemandem für den Fall eines (Grundstücks-) verkaufes das Recht eingeräumt wird, den Verkaufsgegenstand vor allen anderen Interessenten zu erwerben.
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