Kleinreparaturklausel
Zur Wirksamkeit von Kleinreparaturklauseln
Zur Wirksamkeit von Kleinreparaturklauseln
Schönheitsreparaturklausel - Endrenovierung
Eine Regelung in einem vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB (früher § 9 AGBG) unwirksam.
Schönheitsreparaturklauseln - Wirksamkeit von Abgeltungsklauseln
Grundsätzlich billigt die Rechtsprechung Abgeltungsklauseln in Wohnraummietverträgen, nach denen in einem Mietvertrag über eine vom Vermieter renoviert überlassene Wohnung der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines Anteils an den Kosten für von ihm vorzunehmende, aber noch nicht fällige Schönheitsreparaturen verpflichtet wird.
Die Entscheidung: Der BGH versagt dem Vermieter den begehrten Schadensersatzanspruch da sich der Mieter auf die Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel berufen hat, die ihn zum "wißen" der Wohnung verpflichten sollte.
Schönheitsreparaturen-Farbwahlklausel - Eine formularvertragliche Klausel, die den Mieter dazu verpflichtet, die auf ihn ab-gewälzten Schönheitsreparaturen in "neutralen, hellen, deckenden Farben und Tapeten auszuführen", ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn sie nicht auf den Zustand der Wohnung im Zeitpunkt der Rück-gabe der Mietsache beschränkt ist, sondern auch für Schönheitsreparaturen gilt, die der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses vorzunehmen hat.
Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
In der Folge ist in der Regel die gesamte Klausel zu den Schönheitsreparaturen unwirksam. Dem Mieter können weder während des Mietverhältnisses, noch zum Ende die Schönheitsreparaturen auferlegt werden.
Sind die bislang üblichen Regelfristen für Schönheitsreparaturen
"-Schönheitsreparaturen sind in der Regel
in Küchen, Bädern und Duschen, alle 3 Jahre,
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten, alle 5 Jahre,
in anderen Räumen alle 7 Jahre.
auszuführen-"
noch wirksam beim Abschluss von Neuverträgen?
Schönheitsreparaturen können dem Mieter nicht mit einem starren und unflexiblen Fristenplan auferlegt werden. Klauseln in vorformulierten Mietverträgen sind dann unwirksam.
Vermieter können vom Mieter im laufenden Mietverhältnis die Zahlung eines Kostenvorschusses für Schönheitsreparaturen verlangen.
Schönheitsreparaturen - Vermieter kann einen Kostenvorschuß verlangen. Ist im Mietvertrag wirksam vereinbart, dass der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, kann der Vermieter deren Durchführung nicht nur bei Beendigug des Mietverhältnisses verlangen.
Die Klausel "Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter " ist wirksam
Rückgabe einer Wohnung nach Vertragsende. Ist nichts anderes im Mietvertrag vereinbart, schuldet der Mieter in der Regel die Rückgabe seiner Wohnung an den Vermieter in einem besenreinen Zustand.
Aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist.
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