Blog

Immer wieder Probleme mit der Schriftform bei Geschäftsraummietverträgen

Mieter M1 hat von dem Hauptvermieter Gewerberäume mit einer Laufzeit von 10 Jahren angemietet. Dies steht im Mietvertrag MV I.
Mit einer Zusatzvereinbarung zu diesem Mietvertrag MV I (ZV) vereinbart er eine verlängerte Vertragslaufzeit bis zum Jahre 2017.

Da er selber die Räume nicht oder nicht mehr nutzen will, schließt er ein Untermietvertrag mit Mieter 2 (M2) ab. In diesem Mietvertrag heißt es:

| Mietrecht

Wem gehört die Wasserleitung in der Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Versorgungsleitungen stehen jedenfalls bis zu der ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit im Gemeinschaftseigentum.

Natürlich grenzt es in vielen Fällen an Haarspalterei, wenn die Frage gestellt wird, wem in der Wohnungseigentümergemeinschaft die Wasserleitungen gehören. Aber wenn eine Leitung durch einen Frostschaden beschädigt ist und die Reparatur teuer ist, kommt der eine oder andere Wohnungseigentümer zur Frage, ob er die Kosten mitzutragen hat oder ob nicht vielmehr nur derjenige Eigentümer zur Kasse gebeten werden soll, der an der Wasserleitung hängt.

| WEG-Recht

Wer ist in der Wohnungseigentümergemeinschaft für die Heizungswartung verantwortlich

Wer ist verantwortlich, wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine neue Heizung eingebaut wird und sich an einzelnen Heizkörpern ein erhöhter Entlüftungsbedarf zeigt?

| WEG-Recht

Wer trägt die Kosten bei einem Wechsel des Wohnungseigentümers?

Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung wird regelmäßig im notariellen Kaufvertrag geregelt, dass der Erwerber die Kosten der Eigentumswohnung ab dem Stichtag des so genannten wirtschaftlichen Überganges übernehme. Dem gegenüber hat der Verkäufer diejenigen Kosten zu tragen, die bis zum Zeitpunkt des wirtschafltichen Überganges entstehen.

Davon zu unterscheiden ist die Kompetenz der Eigentümergemeinschaft, mit der Jahresabrechnung festzustellen, welche Nachzahlungen oder Guthaben unter Berücksichtigung der im Jahr auf den Wirtschaftsplan gezahlten Vorauszahlungen entstanden sind.

| WEG-Recht

Subscribe to Our Newsletter

Abonieren Sie demnächst unseren Newsletter !

G e r h a r d   O s t f a l k
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecfht

Ringstr. 9-11
50996 Köln - Rodenkirchen

Telefon: 0221 / 3 88 0 88
Telefax:  0221 / 3 88 0 89

email RA Ostfalk:  ra @ rechtsanwalt-ostfalk.de

© mahnomat 2023
All rights reserved.