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Belegeinsichtnahme durch den Mieter für den Nebenkosten-Prozess
BGH: Rechte des Vermieters bei Eigenbedarf gestärkt.
Immer wieder stellt sich die Frage, wann und in welchem Umfang der planende Architekt den ihm gesetzten Kostenrahmen des Bauherren einzuhalten hat.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann den Umlageschlüssel durch Beschluss ändern, um verbrauchsabhänig abrechnen zu können.
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G e r h a r d O s t f a l k RechtsanwaltFachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecfht
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