Nutzungsrecht – Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnungsnutzung ist.

  Immer wieder kommt es unter Wohnungseigentümern zu Auseinandersetzungen über die Frage, wie weit das Nutzungsrecht des einzelnen Eigentümers hinsichtlich seiner Wohnung reicht. In dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.01.2010 (Az. V ZR 72/09) entschiedenen Fall hatte ein Eigentümer seine Eigentumswohnung an wechselnde Feriengäste entgeltlich überlassen.

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